Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Saison besteht aus mindestens zwei und höchstens elf Monaten. Die Geltungsdauer des Kennzeichens ist auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Die übereinander stehenden Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Die Zahl oberhalb der Linie zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats) und die unterhalb der Linie das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats).Für Fahrzeuge, die jährlich jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, entfällt somit die An- und Abmeldung.Die KFZ-Steuer wird lediglich für den Saisonzeitraum berechnet.Außerhalb des Saisonzeitraums dürfen die Fahrzeuge weder auf öffentlichen Straßen gefahren (auch keine Probe-/ Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.Diese Dienstleistung ist auch im Zuge einer Zulassung möglich.
Welche Unterlagen werden für ein Saisonkennzeichen benötigt
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei Zulassungsfreien Fahrzeugen)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem § 29 StVZO (Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt)
- bei Vertretung: Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/ Auszug aus dem Handelsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/ des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/ des Vertretungsberechtigten
Bitte beachten Sie:
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal fünf Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.